Das Verwaltungsgericht Köln hat die Räumung des Hambacher Waldes als rechtswidrig bewertet und erklärt, die von der Landesregierung als Begründung genannten Brandschutz-Bestimmungen seien nur vorgeschoben. Die GRÜNE Fraktion hat daher für den Bauausschuss am kommenden Freitag (17. September) eine Aktuelle Viertelstunde und für den Innenausschuss am darauffolgenden Donnerstag (23. September) einen schriftlichen Bericht der Landesregierung beantragt. Dazu erklärt Johannes Remmel, Sprecher für Stadtentwicklung der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:
„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln stellt laut seiner Presseerklärung eindeutig fest, dass der von der Landesregierung ins Feld geführte Brandschutz nur als Vorwand gedient hat, um den Hambacher Wald räumen zu können. Damals ist Bauministerin Scharrenbach mit einer Instrumentalisierung des Bauordnungsrechts Innenminister Reul zur Seite gesprungen. Neben den Antworten auf unsere Anfragen sowie der Akteneinsicht in die Unterlagen der Landesregierung hat nun auch das Gerichtsurteil bestätigt, dass die Argumentation der Landesregierung politisch konstruiert war, um die Interessen von RWE durchzusetzen.
Reul und Scharrenbach haben so im Sommer 2018 alle Hebel in Bewegung gesetzt, um den Wald räumen zu lassen und sich so zum Handlanger von RWE gemacht. Damit hat die Regierung Laschet Öffentlichkeit und Parlament über die wahren Hintergründe der Räumung des Waldes bewusst getäuscht. Polizeibeamtinnen und -beamten hat die Landesregierung in einen gefährlichen, sinnlosen, drei Wochen dauernden Einsatz – 13. September bis 3. Oktober 2018 – geschickt.
Wir erwarten von Ministerin Scharrenbach, dass sie den Abgeordneten am Freitag im Bauausschuss Rede und Antwort steht und sich zu diesem Vorgang erklärt.
Zusatz-Information: Hier finden Sie sowohl die Beantragung der Aktuellen Viertelstunde für den Bauausschuss (17.9) als auch den Berichtswunsch für den Innenausschuss (23.9.).
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